Meine Wunschklinik
Wie Sie von Ihrem Kostenträger eine Bewilligung für die Wunschklinik erhalten.
Bewilligung
Mit der Reform des § 40 SGB V schränkt der Gesetzgeber die Bewilligungspraxis vieler Krankenkassen ein, nach der die billigste Klinik auch die beste für den Patienten ist. Die unsachgemäß restriktive Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts durch die Rechtsprechung des BSG wird revidiert. … weiterlesen
Wunschklinik abgelehnt!
Wie Sie Ihre Wunschklinik erfolgreich durchsetzen können!
Wenn Ihr Klinikwunsch trotz (fach-)ärztlicher Begründung abgelehnt wurde, prüfen Sie bitte zunächst die vom Kostenträger zugewiesene Rehabilitationsklinik auf ihre medizinische Eignung. Eine medizinisch geeignete Klinik ist vom Patienten grundsätzlich zu akzeptieren. Ist dagegen die Klinik für einen Reha-Erfolg nicht geeignet und ist der Kostenträger auf Ihren begründeten Klinikwunsch nicht angemessen eingegangen, empfehlen wir, einen auf das Sozial- und/oder Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt um Rat zu bitten.
Wenn Ihre Wunschklinik im Online-Klinikverzeichnis des Arbeitskreises Gesundheit e. V. zu finden ist, erhalten Sie auch beim Arbeitskreis Gesundheit e. V. weitere Unterstützung z. B. durch Formulierungshilfen. Wenden Sie sich gern telefonisch an dessen Geschäftsstelle.