Leistungen
Kurzzeitpflege/ Verhinderungspflege
Die Kurzzeitpflege wird in einer vollstationären Einrichtung durchgeführt. Der Pflegeanspruch gilt für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung (z. B. im Krankenhaus) oder für sonstige Krisensituationen, in denen häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder ausreichend ist.
Alle Leistungen, wie Grund- und Behandlungspflege, Unterkunft, Verpflegung usw. entsprechen dem vollstationären Aufenthalt. Die Pflege ist auf 28 Tage je Kalenderjahr beschränkt. Der Anspruch auf Pflege in einer stationären Einrichtung besteht auch, wenn die Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit, Kur oder andere Gründe verhindert ist. Diese Verhinderungspflege ist auf maximal 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen bereits mindestens 6 Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Der steigenden Nachfrage an Pflegeplätzen für Begleitpersonen unserer Kurgäste wurde durch das Pflegezentrum nicht nur entsprochen, die Nähe zu den Kliniken garantiert auch einen von vielen gewollten engen Kontakt zu den Angehörigen und ermöglicht auch gemeinsame Aktivitäten im Tagesablauf.
Zur Genehmigung und Kostenbeteiligung bezüglich dieser beiden Pflegeformen setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Pflegekasse in Verbindung.
Vollstationäre Pflege
Diesen Anspruch haben Pflegebedürftige, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Mit der Entscheidung vollstationäre Pflege in Anspruch zu nehmen, schaffen Sie sich als Bewohnerin oder Bewohner im Pflegeheim ein neues Zuhause. Hier erhalten Sie Unterkunft, Verpflegung, soziale Betreuung und eine qualitativ hochwertige Pflege mit dem Ziel der Verbesserung Ihrer Lebensqualität.
Die Einstufung in eine dem Gesundheitszustand entsprechende Pflegegrad sollte vorliegen oder zumindest bei der zuständigen Pflegekasse beantragt sein. Bei ihr ist auch die Aufnahme in ein Pflegeheim zu beantragen.