Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH bis 30.06.2022

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil des zwischen dem Gast und der Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH (nachfolgend EMBS) zustande kommenden Pauschalreisevertrages, sofern diese wirksam vereinbart worden sind. 

Das Pauschalreiserecht ist in den §§ 651a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und den Artikeln 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) geregelt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EMBS nehmen Bezug auf diese Rechtsvorschriften und füllen diese durch weitere Regelungen in zulässiger Weise aus.

Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen sorgfältig durch!

Die EMBS verwendet in ihren AGB die Anrede: Gast. Mit dieser Anrede sind natürliche Personen als auch Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit zutreffend, gemeint.

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages

1.1. Grundlage des Angebotes der EMBS sind die Reiseausschreibungen (Katalog, Flyer, Homepage der EMBS) und die ergänzenden Informationen der EMBS für die jeweilige Kur bzw. das jeweilige Angebot.

1.2. Angaben zu Leistungen der EMBS in Katalogen, auf Onlineportalen, die nicht von der EMBS herausgegeben oder veröffentlicht werden, sind für die EMBS nicht verbindlich, außer die EMBS erklärt sich mit der Leistungserbringung einverstanden.

1.3. Der Gast kann sich zur Reise mündlich, telefonisch, schriftlich, durch Brief, per Fax oder auf dem elektronischem Weg (E-Mail, Internet) anmelden. Die Anmeldung ist das verrbindliche Angebot zum Abschluss einer Reise.

1.4. Der Gast, welcher die Buchung für andere Mitreisende vornimmt, haftet  für die vertraglichen Verpflichtungen der Mitreisenden, wie für seine eigenen, sofern er dies gesondert und ausdrücklich erklärt hat.

1.5. Mit Zugang der Annahmeerklärung der EMBS, die keiner schriftlichen Form bedarf, kommt der Pauschalreisevertrag zustande.

1.6. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss erhält der Gast eine Buchungsbestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die vom Gast gebuchten Leistungen enthält.

1.7. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von der Anmeldung des Gastes ab, so liegt damit ein neues Angebot der EMBS vor, an das sie für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist.

1.8. Die gemäß Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 des EGBGB zu erfolgenden Angabenwerden Bestandteil des Reisevertrages, es sei denn, der Gast und die EMBS haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

2. Hinweis zum Widerrufsrecht

2.1. Die EMBS weist darauf hin, dass für Verträge, die mittels Fernkommunikationsmittel (Briefe, Telefon, E-Mails, Fax) geschlossen wurden, kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB, siehe dazu Punkt 9 dieser AGB.

2.2. Ist der Gast eine natürliche Person, die privat eine Reise bucht, besteht dann ein Widerrufsrecht, wenn der Pauschalreisevertrag außerhalb der Geschäftsräume der EMBS geschlossen wurde bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Gastes und eines Mitarbeiters der EMBS an einem Ort geschlossen wurde, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen sind auf vorhergehende Bestellung des Gastes geführt worden.

3. Datenschutz

Unsere Erklärungen zum Schutz der Daten des Gastes sind in unseren Datenschutzhinweisen zu finden. 

4. Kurfähigkeit bzw. Reisefähigkeit

Für die Nutzung unserer Einrichtungen ist es unbedingt erforderlich, dass eine Kur- bzw. Reisefähigkeit besteht. Das An- und Auskleiden, die Einnahme der Mahlzeiten, das Aufsuchen der Behandlungsräume und des Speisesaals muss der Gast selbstständig vornehmen können. Bei Pflegebedarf kann der Gast einen ambulanten Pflegedienst beauftragen.

5. Reisepreis

Es gelten bei Vertragsschluss die gültigen Preise der EMBS.

6. Zahlung

6.1. Mit der Buchungsbestätigung über die Reise erhält der Gast einen Sicherungsschein. Dieser Sicherungsschein bestätigt, dass zwischen der EMBS und einem Dritten ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht. Mit Erhalt des Sicherungsscheines ist die EMBS berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen.

6.2. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist der Gast verpflichtet, 10 % des Reisepreises innerhalb der in der Rechnung genannten Frist zu zahlen. Die Frist für die Zahlung des weiteren Rechnungsbetrages wird ebenfalls in der Rechnung gesetzt, die vom Gast zu beachten ist.

6.3. Vertragsabschlüsse innerhalb von drei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Gast zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises nach Erhalt der Buchungsbestätigung und Zahlungsaufforderung sowie des Sicherungsscheines.

6.4. Leistet der Gast ohne Grund in den gesetzten Fristen die Vorauszahlung und/oder den Restbetrag des Reisepreises nicht, dann ist die EMBS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten gemäß Ziffer 9 geltend zu machen.

7. Leistungsänderungen

7.1. Unerhebliche Leistungsänderungen vor Reisebeginn, einseitige Änderungsmöglichkeit durch die EMBS

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die sich nach Vertragsabschluss ergeben und nicht wider Treu und Glauben der EMBS herbeigeführt worden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Auf diese Änderungen muss die EMBS vor Reisebeginn in Papierform oder per E-Mail verständlich und in hervorgehobener Weise hinweisen. Das Recht zur Geltendmachung von Reisemängeln bleibt unberührt.

7.2. Erhebliche Leistungsänderungen vor Reisebeginn

Bei erheblichen Leistungsänderungen kann die EMBS dem Gast in Papierform oder per E-Mail vor Reisebeginn eine Vertragsänderung oder eine Ersatzreise anbieten. Die Vertragsänderung oder die Ersatzreise kann im Vergleich zur ursprünglich gebuchten Reise auch einen höheren Betrag kosten. Die EMBS hat hier den Gast gemäß Artikel 250 § 10 EGBGB zu informieren. Dem Gast wird zur Annahme eine angemessene Frist durch die EMBS gesetzt. Der Gast hat aber auch das Recht, in dieser gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten. Erklärt sich der Gast in der gesetzten Frist nicht zur Vertragsänderung oder zum Ersatzreiseangebot und hat er auch den Rücktritt nicht erklärt, gilt die Annahme zur Vertragsänderung oder zur Ersatzreise als erfolgt. Weist die Reise mit der Vertragsänderung oder die Ersatzreise nicht eine gleichwertige Beschaffenheit im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten auf oder ist die gleichwertige Beschaffenheit zwar gegeben, aber die Vertragsänderung oder die Ersatzreise mit geringeren Kosten für die EMBS verbunden als die ursprüngliche Reise, dann hat die EMBS den Mehrbetrag zu erstatten gemäß § 651 m BGB. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, verliert die EMBS den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Ferner gelten bezüglich des Rücktritts die weiteren Regelungen des § 651g Absatz 3 Satz 1 BGB. Ansprüche des Gastes nach § 651 i Absatz 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.

8. Ersatzreisende

Vor Reisebeginn kann der Gast innerhalb einer angemessenen Frist in Papierform oder per E-Mail verlangen, dass statt seiner ein Dritter in den Reisevertrag eintritt. Die EMBS kann dem Wechsel in der Person des Gastes widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Gast und der in den Vertrag eintretende Dritte haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Gastes entstehenden Mehrkosten. Für die Umbuchung wird ein Bearbeitungs-entgelt in Höhe von 25,00 € geltend gemacht. Der Nachweis, dass niedrigere oder keine Umbuchungskosten entstanden sind, bleibt dem Gast unbenommen. Weitere Kosten für die Umbuchung werden nur verlangt, soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind. Der Gast erhält einen Nachweis über die Höhe der Mehrkosten.

9. Rücktritt vor Reisebeginn

9.1. Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der EMBS. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Gast vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die EMBS eine angemessene Entschädigung verlangen. Die EMBS pauschalisiert den Ersatzanspruch entsprechend der nachstehenden Gliederung wie folgt:

- bis 30 Tage vor Reiseantritt kostenfrei

- vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises

- vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35 % des Reisepreises

- vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises

- ab 6. Tag bis 1. Tag vor Reiseantritt 55 % des Reisepreises

- bei Nichtantritt 75 % des Reisepreises

Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass der EMBS durch den Rücktritt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer als die geltend gemachte Entschädigungspauschale entstanden ist.

9.2. Eine Entschädigung kann die EMBS nicht verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

10. Umbuchungen

Grundsätzlich hat der Gast nach Vertragsschluss keinen Anspruch auf eine Umbuchung, z. B. hinsichtlich Reisetermin, Unterkunft. Ist die Umbuchung der EMBS möglich und zumutbar, dann wird diese durchgeführt gegen ein pauschales Entgelt in Höhe von 25,00 €. Der Nachweis, dass niedrigere oder keine Umbuchungskosten entstanden sind, bleibt dem Gast unbenommen. Entstehen der EMBS wegen der Umbuchung höhere Kosten als das pauschale Entgelt, dann ist der Gast vorher darüber zu informieren. Der Gast hat das Recht, einen Nachweis über die höheren Bearbeitungskosten bzw. Entschädigungskosten zu verlangen, die in angemessener Höhe zu bestimmen sind.

11. Reiseabbruch und nicht in Anspruch genommene Leistungen durch den Gast

Wird die Reise nach Reiseantritt abgebrochen oder Reiseleistungen nicht in Anspruch genommen und liegen die Gründe dafür in der Sphäre des Gastes, z. B. Krankheit, dann erfolgt keine Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen bzw. des Reisepreises, außer die EMBS erspart dadurch Aufwendungen, erlangt etwas durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen oder erhält Erstattungen anderer Leistungserbringer.

12. Reiseversicherungen

Zur Vermeidung von finanziellen Einbußen sollte der Gast eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen. Der Gast hat ferner die Möglichkeit, eine Versicherung abzuschließen zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod.

13. Rücktritt der EMBS vor Reisebeginn

13.1. Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl

Haben sich für die Reise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet, kann die EMBS vom Reisevertrag zurücktreten in der vertraglich festgelegten Frist, jedoch spätestens

a) 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,

b) sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,

c) 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen.

13.2. Außergewöhnliche Umstände

Auch bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen (Begriffserläuterung, siehe Punkt 10.2. Satz 2), die eine Vertragserfüllung verhindern, kann die EMBS vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss unverzüglich erklärt werden.

13.3. Folgen des Rücktritts

Bei einem Rücktritt nach 13.1. oder 13.2. verliert die EMBS den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

14. Kündigung durch die EMBS nach Antritt der Reise

14.1. Ist der Gast nicht kur- bzw. reisefähig gemäß Punkt 4 und kann die weitere Durchführung der Reise auch nicht durch einen Pflegedienst oder durch eine Begleitperson unverzüglich realisiert werden, dann kann die EMBS den Vertrag nach Abmahnung mit angemessener Fristsetzung fristlos kündigen. Die EMBS wird den Gast bei der Organi-sation der Heimreise unterstützen.

14.2. Die EMBS kann den Reisevertrag kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Eisenmoorbades nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

14.3. Kündigt die EMBS im Falle des Absatzes 1 und 2, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis, sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich eventueller Erstat-tungen von Leistungsträgern. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

15. Obliegenheit und Rechte des Gastes bei Reisemängeln

15.1. Der Gast hat Reisemängel unverzüglich der EMBS anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige und konnte deswegen die EMBS keine Abhilfe schaffen, dann kann der Gast keine Minderung und keinen Schadensersatz verlangen.

15.2. Die einzelnen Rechte des Gastes bei Reisemängeln sind in § 651i Absatz 3 Satz 1 Nr. 1-7 BGB benannt und die Voraussetzungen der Rechte in den §§ 651i bis 651o BGB aufgeführt.

Die wichtigsten:

15.2.1. Abhilfe: Verlangt der Gast die Abhilfe des Mangels, ist dieser durch die EMBS zu beseitigen. Ist die Beseitigung unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, kann die EMBS die Abhilfe verweigern. Kann die EMBS die Abhilfe nicht verweigern und hat der Gast zur Mängelbeseitigung eine angemessene Frist gesetzt und ist diese verstrichen ohne Abhilfe, dann kann der Gast selbst den Mangel beseitigen und Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Kann die EMBS die Abhilfe verweigern oder liegt ein erheblicher Mangel vor, hat die EMBS eine gleichwertige Ersatzleistung im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten anzubieten. Kann eine gleichwertige Ersatzleistung nicht angeboten werden, wird die EMBS eine angemessene Herabsetzung des Reisepreises gewähren. Lehnt der Gast die Ersatzleistung ab, da sie nicht gleichwertig oder die Minderung unangemessen ist oder kann die EMBS keine Ersatzleistung anbieten, dann behält die EMBS hinsichtlich der erbrachten und noch zu erbringenden Leistungen den Anspruch auf den Reisepreis. Der Reisepreis für nicht mehr zu erbringende Leistungen wird dem Gast, sofern bereits geleistet, zurückerstattet. Es gelten ferner die weiteren Rechte gemäß § 651l Absatz 2 und 3 BGB.

15.2.2. Kündigung: Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Gast kündigen. Die Kündigung ist erst wirksam, wenn die EMBS eine angemessene Frist hat verstreichen lassen ohne Mängelbeseitigung.

15.2.3. Minderung: Für die Dauer des Mangels kann der Gast den Reisepreis mindern.

15.2.4. Schadensersatz: Ein Schadensersatz kann gemäß § 651n BGB neben Minderung und Kündigung verlangt werden.

15.3. Adressat von Mängelanzeigen

Mängelanzeigen nehmen unsere Rezeptionen entgegen. Darüber hinaus kann der Gast seine Beschwerden  an die Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH, Kurpromenade 1, 06905 Bad Schmiedeberg, E-Mail: verwaltung@eisenmoorbad.de, Tel.: 034925 6-0, Fax: 034925 6-29 00 richten. 

16. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung der EMBS ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes nicht schuldhaft herbeigeführt wurde. Das Gleiche gilt, soweit die EMBS für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Die EMBS haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet worden sind.

Die EMBS haftet nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch schuldhaftes Verhalten des Gastes verursacht worden. 

17. Verjährung von Ansprüchen

Die in § 651i Absatz 3 BGB bzw. unter Punkt 16.2.1.-16.2.4. bezeichneten Ansprüche, nicht jedoch Körperschäden, verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

18. Rechtswahl/Gerichtsstand

Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht.

Der Gast als natürliche Person kann die EMBS nur an ihrem Sitz verklagen. Für Klagen der EMBS gegen den Gast als natürliche Person ist der Wohnsitz des Gastes maßgeblich. Mit Kunden, die Unternehmer, juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sind und mit Personen, die ihren Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird vereinbart, dass sich der Gerichtsstand nach dem Sitz der EMBS bestimmt.

19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

20. Verbraucherstreitbeilegung

Die EMBS ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren nach dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen nicht verpflichtet und nimmt an diesen Verfahren auch nicht freiwillig teil. Die EMBS weist zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Kommission, https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE, hin.

21. Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Reiseverträge, die ab dem 01.08.2020 geschlossen werden.

 

 

Reiseveranstalter:

Eisenmoorbad
Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH
vertreten d. d. Geschäftsführer und Kurdirektor
Herrn Deddo Lehmann
Kurpromenade 1
06905 Bad Schmiedeberg

Stand: Juli 2020